Leistungen und Kosten

Die Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie ist abhängig von der Art ihrer abgeschlossenen Krankenversicherung.

Private Krankenversicherungen, Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden im Normalfall von den privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um die genauen Konditionen zu erfragen. Dann erfolgt die Abrechnung in der Regel problemlos und ich unterstütze Sie gern bei den Formalitäten. Das Honorar richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP bzw. GOÄ).

Gesetzliche Krankenkassen

Vielleicht mussten Sie auch schon die Erfahrung machen, dass es sehr lange dauern kann bis man einen Therapieplatz bekommt. Das liegt daran, dass man zwischen Praxen mit einem sogenannten Kassensitz und Privatpraxen unterscheidet. Die Anzahl der Kassensitze ist begrenzt, was einer angemessenen Versorgung von Menschen mit psychischen Problemen nicht gerecht wird. So kommt es zu unzähligen Absagen und langen Wartezeiten, was die Suche nach einem Therapeuten nur noch frustrierender macht. Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen freien Therapieplatz finden können, sind die Krankenkassen allerdings dazu verpflichtet, die entstandenen Kosten für die Therapie auch bei einem Therapeuten ohne Kassensitz (in einer Privatpraxis) zu übernehmen. Jeder Patient hat einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf einen Therapieplatz. Dies ist im § 13, Absatz 3 des 5. Sozialgesetzbuches geregelt. Dieser verpflichtet Krankenkassen dazu, die gesamte Höhe der Therapiekosten für die Behandlung ihres Versicherten zu übernehmen. Dieses Verfahren ist eine Alternative zu Absagen und langen Wartezeiten. Um diese Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse in Anspruch zu nehmen, verlangt diese einen Antrag auf „Kostenerstattung“. Gerne vereinbare ich mit Ihnen ein Erstgespräch, um Ihnen das Vorgehen genauer zu erklären und Sie bei dem Antrag zu unterstützen. Weitere Informationen erhalten Sie hier (Ratgeber zur Kostenerstattung).

Selbstzahler

Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit die Therapiekosten selbst zu tragen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP bzw. GOÄ).